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Stmk. LAO § 149, GetrAbgG

Lohnsteuer und AbgabenARD 5033/21/99 Heft 5033 v. 11.6.1999

( Stmk. LAO § 149, GetrAbgG ) Die in einem ländlichen Kaufhaus umgesetzten Getränke- und Speiseeismengen können realistischerweise durchaus von den Haushalten in der Gemeinde verbraucht werden. Demgegenüber würde bei den gegebenen Umständen ein Anteil des Außerortverbrauchs von 48% bzw. 65% des vergleichsweise geringen Gesamtgetränkeumsatzes - selbst unter Berücksichtigung von Werbeaktivitäten des Kaufmannes - zumindest ungewöhnlich erscheinen. VwGH 93/17/0313 v. 25.01.1999. (Beschwerde abgewiesen)

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