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Stmk. LAO § 122, § 123

Arbeitsrechtliche EntscheidungshinweiseARD 4852/13/97 Heft 4852 v. 11.7.1997

( Stmk. LAO § 122, § 123 ) In einem Verfahren in Ansehung eines Feststellungsantrages auf Feststellung des Vorliegens eines Betriebes gemäß § 122 Abs 2 Stmk. Landarbeitsordnung 1981 (LAO) als auch eines Gleichstellungsantrag es nach § 123 Abs 1 Stmk. LAO kommt der gesetzlichen Interessenvertretung der Arbeitnehmer dann keine Parteistellung zu, wenn das jeweilige Verfahren nicht durch einen von ihr gestellten Antrag in Gang gesetzt wurde. VwGH 96/02/0465 v. 08.11.1996. (Beschwerde zurückgewiesen)

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