( ABGB § 915, § 863 ) Soll laut Dienstvertrag ein befristetes Dienstverhältnis nach Ablauf von 2 Monaten ohne weiteres in ein unbefristetes übergehen, kann der Arbeitgeber den Übergang in ein unbefristetes Dienstverhältnis nur durch rechtzeitige Auslaufmitteilung verhindern.
OLG Wien 10 Ra 69/98k v. 25.05.1998