vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Stille Gesellschaft

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2023/287RdW 2023, 414 Heft 6 v. 14.6.2023

ABGB: § 914

UGB: § 179

Die stille Gesellschaft ist eine Personengesellschaft in Form einer reinen Innengesellschaft. Sie bedarf als solche zu ihrer Begründung zwar eines Gesellschaftsvertrags, dieser kann aber formfrei und auch schlüssig abgeschlossen werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte