vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Maklerprovision - Erfolgsprinzip

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2023/286RdW 2023, 414 Heft 6 v. 14.6.2023

MaklerG: §§ 6, 7

Schon zur Rechtslage vor dem MaklerG bestand die Rsp, dass dem Makler auf Grundlage der Abschlussfreiheit des Auftraggebers in Kombination mit dem Erfolgsprinzip keine Provision gebührt, wenn das Geschäft nicht zustande kommt. Am Erfolgsprinzip wollte das MaklerG "in Fortführung der bisherigen Rechtslage" festhalten (siehe ErläutRV 2 BlgNR 20. GP 19). Für einen "Erfolg" in diesem Sinne reicht ein bloßer Vorvertrag nicht aus.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte