§ 6 Z 2 lit a EStG - Allein aus Verlustvorträgen der Enkelgesellschaften kann keine Wertminderung der Beteiligung der Großmuttergesellschaft an ihrer Tochtergesellschaft abgeleitet werden, wenn die Tochtergesellschaft selbst - ungeachtet gleicher Wissensstände der Verantwortlichen aufgrund umfangreicher personeller Verknüpfungen - eine Teilwertabschreibung ihrer Beteiligungen an den Enkelgesellschaften überhaupt nicht oder erst für das Folgejahr vorgenommen hat.