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Steuerpflicht von Trinkgeldern

BundesfinanzgerichtKlaus HilberAFS 2023, 189 Heft 5 v. 23.10.2023

Normen: § 3 EStG 1988

Wird das Trinkgeld durch den Arbeitgeber, insbesondere im Wege einer ausgestellten Rechnung oder durch Arbeitsvertrag, aber in einer nicht durch den Dritten (den Kunden) festgelegten Höhe bestimmt, so mangelt es an der notwendigen Freiwilligkeit.

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