LSt-Protokoll 2005, Homepage des BMF 7. 11. 2005
Gemäß Art 6 Abs 3 liechtensteinisches Gesetz über die betriebliche Personalvorsorge (PVG) kann das Reglement der Vorsorgeeinrichtung den maßgebenden Jahreslohn (Beitragsgrundlage) begrenzen. Die Grenze darf jedoch nicht niedriger sein als der dreifache Jahresbetrag der maximalen einfachen Altersrente der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV).