BMF 110502/357-Pr.4/98 v. 15.02.1999
Die steuerliche Behandlung der Privatstiftung und ihrer Begünstigten ist systematisch so geregelt, dass das Gesamtbesteuerungsniveau - also Körperschaftsteuer und Einkommensteuer - jenes einer natürlichen Person, die vergleichbare Einkünfte erzielt, nicht unterschreitet. Dabei ist Folgendes zu bedenken: