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Rückübertragung von Stiftungsvermögen

Lohnsteuer und AbgabenARD 5010/13/99 Heft 5010 v. 9.3.1999

BMF v. 15.02.1999

Das Stiftungssteuerrecht ist im Ertragsteuerbereich so gestaltet, dass die Gesamtsteuerbelastung von Stiftung und Stiftungsbegünstigten dem Grundsatz der Einfachbesteuerung im Sinne der Vergleichbarkeit mit der Einkommensbesteuerung natürlicher Personen ohne Zwischenschaltung einer Stiftung entspricht.

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