( EStG § 25, § 29 Z 1 ) Eine einem Schriftsteller vom Bundespräsidenten auf Grund freier Entschließung gewährte Ehrenpension, die sich auf keine Gegenleistung gründet, stellt weder Einkünfte aus unselbständiger Tätigkeit noch steuerpflichtige wiederkehrende Bezüge dar, auch wenn die einzelnen Pensionszahlungen auf der schließlich verpflichtenden Entschließung beruhen.
VwGH 93/14/0023 v. 16.12.1997