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Steuerberatungskosten eines pauschalierten Gastwirtes

Lohnsteuer und AbgabenARD 5440/19/2003 Heft 5440 v. 7.10.2003

ESt-Protokoll 2003, Homepage des BMF 15.09.2003

Ein Steuerberater erstellt die Einkommensteuererklärung für einen pauschalierten Gastwirt.

Rz 4283 erster Satz EStR 2000 lautet: „Betriebsausgaben oder Werbungskosten, die von einer der angewendeten Pauschalierungsregelungen umfasst und „abpauschaliert“ sind, können nicht als Sonderausgaben geltend gemacht werden (z.B. Steuerberatungskosten).“

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