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Steuerbefreiung für Auslandsbeamte

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 2006/376RdW 2006, 387 Heft 6a v. 14.6.2006

§ 3 Abs 1 Z 8 EStG und § 3 Abs 1 Z 9 EStG

Mehrmalige kurzfristige (wochenweise) Auslandseinsätze eines Wirtschaftspolizisten bedeuten noch nicht, dass sein Dienstort als Angehöriger der Bundespolizeidirektion Wien ins Ausland (hier: Liechtenstein) verlagert worden und er damit in Bezug auf dieses Dienstverhältnis als Auslandsbeamter mit den Rechtsfolgen des § 3 Abs 1 Z 8 EStG und § 3 Abs 1 Z 9 EStG anzusehen wäre.

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