Zur Erstellung von Leistungsverzeichnissen (LVen)1 werden häufig standardisierte Leistungsbeschreibungen (stLBen) herangezogen. Sie bilden sowohl für den Ausschreiber als auch die Bieter eine einheitliche Grundlage und vereinfachen außerdem die Erstellung von LVen, die Kalkulation und die Angebotslegung. Öffentliche Besteller müssen gemäß §§ 105 (3) und 110 (2) BVergG auf stLBen Bedacht nehmen.