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Standardisierte Leistungsbeschreibungen

PraktischesBau(Rechts)LexikonHanna HenflingZRB 2020, XX Heft 4 v. 15.11.2020

Zur Erstellung von Leistungsverzeichnissen (LVen)11Zu LVen allgemein sowie ergänzend: Bammer, Leistungsverzeichnis („LV“), ZRB 2012, VII. werden häufig standardisierte Leistungsbeschreibungen (stLBen) herangezogen. Sie bilden sowohl für den Ausschreiber als auch die Bieter eine einheitliche Grundlage und vereinfachen außerdem die Erstellung von LVen, die Kalkulation und die Angebotslegung. Öffentliche Besteller müssen gemäß §§ 105 (3) und 110 (2) BVergG auf stLBen Bedacht nehmen.

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