vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Sozialversicherungsrechtliche Behandlung von Lehrenden und Vortragenden an Erwachsenenbildungseinrichtungen

SozialversicherungARD 5049/12/99 Heft 5049 v. 6.8.1999

BMAGS 21.105/91-2/99 v. 23.07.1999

mit Anmerkungen aus der Auslegungsempfehlung des HVSVT v. 3. 8. 1999

Hinsichtlich der Pflichtversicherung für nebenberuflich Lehrende bzw. Vortragende an Einrichtungen der Erwachsenenbildung ist ab 1. 8. 1999 bei Anwendung der Verordnung BGBl II 1999/248, ARD 5046/8/99, nach folgenden Grundsätzen vorzugehen:

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte