( AlVG § 56 Abs 2 ) Der generelle Ausschluss der aufschiebenden Wirkung einer Berufung gegen Bescheide in Angelegenheiten von Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung (hier: die vorübergehende Aberkennung der Notstandshilfe wegen Versäumung eines Kontrolltermins) widerspricht dem rechtsstaatlichen Prinzip.
VfGH G-7/99 v. 10.06.1999