Mit dem Urteil EuGH 07.02.2002, Rs C-28/00 , Fall Kauer, ARD 5315/12/2002, wurde die österreichische Rechtslage betreffend Anrechnung von vor dem EWR-Beitritt Österreichs (mit 1. 1. 1994) im Ausland zurückgelegten Kindererziehungszeiten als gemeinschaftswidrig erkannt, weshalb eine umfassende gemeinschaftskonforme Neuregelung dieser betreffenden Bestimmungen zu erfolgen hat. Weiters soll der Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechts in Form einer allgemeinen Bestimmung im ASVG und in den einschlägigen Nebengesetzen ausdrücklich festgeschrieben werden.