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Sozialplanleistungen und Betriebsvermögen

Lohnsteuer und AbgabenARD 5010/12/99 Heft 5010 v. 9.3.1999

( BewG § 6 ) Auch in einem Sozialplan für den Fall der Kündigung vereinbarte, auf einem Sperrkonto liegende Leistungen, wie „Mobilitätshilfen“, haben bei der Feststellung des Betriebsvermögens außer Ansatz zu bleiben.

VwGH 93/13/0183 v. 16.12.1998

Abfertigungs- und Pensionsverpflichtungen sind aufschiebend bedingte Lasten, die bei Feststellung des Einheitswertes des Betriebsvermögens gemäß § 6 BewG außer Betracht zu bleiben haben.

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