( Wr. SHG § 10 ) Ein Auslagen abgeltender Materialkostenersatz eines Hausbesorgers mindert dessen sozialhilfeschädliches Einkommen ebenso wie konkrete Auslagen, die ihm wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) entstehen; die Versehrtenrente selbst stellt jedoch sozialhilfeschädliches Einkommen dar.
VwGH 97/08/0101, 0102 v. 29.06.1999