Verordnung der Ktn Landesregierung, mit der die Richtsätze für die Bemessung des Lebensunterhalts und das Taschengeld für Heim- und Anstaltspfleglinge ab 1. 1. 2006 festgesetzt werden (Sozialhilfe-Leistungsverordnung 2006). Der monatliche Richtsatz beträgt für Alleinstehende € 424,- (für Dauerleistungsbezieher: € 497,-), für Hauptunterstützte € 350,- (für Dauerleistungsbezieher: € 424,-), für Haushaltsangehörige mit Anspruch auf Familienbeihilfe € 126,- und für Haushaltsangehörige ohne Anspruch auf Familienbeihilfe € 256,-. LGBl für Kärnten 2005/90, 45. Stück, ausgegeben am 12.12.2005.