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Sozialhilferichtsätze 2005 - Salzburg

Neue VorschriftenARD 5580/3/2005 Heft 5580 v. 5.4.2005

Als letztes Bundesland hat nunmehr auch Salzburg die neuen Sozialhilferichtsätze ab 1. 1. 2005 verlautbart. Die Richtsätze betragen für Alleinunterstützte € 404,-, für Hauptunterstützte € 364,-, für Mitunterstützte ohne Anspruch auf Familienbeihilfe € 233,- und für Mitunterstützte mit Anspruch auf Familienbeihilfe € 108,50. Verordnung der Slbg Landesregierung; LGBl für Salzburg 2005/23, 7. Stück, ausgegeben am 31.03.2005.

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