Änderung der OÖ Sozialhilfeverordnung ua betreffend Erhöhung der Sozialhilferichtsätze ab 1. 1. 2005 . Der monatliche Richtsatz beträgt für Alleinstehende € 519,20, für unterhaltspflichtige Hauptunterstützte € 471,60, für unterhaltsberechtigte Mitunterstützte ohne Anspruch auf Familienbeihilfe € 298,20 und für unterhaltsberechtigte Mitunterstützte mit Anspruch auf Familienbeihilfe € 144,30. Verordnung der OÖ Landesregierung; LGBl für Oberösterreich 2004/92, 92. Stück, ausgegeben am 28.12.2004.