Verordnung der Bgld Landesregierung, mit der ua die Sozialhilferichtsätze ab 1. 1. 2005 neu festgesetzt werden. Der monatliche Richtsatz beträgt für Alleinstehende € 414,10, für unterhaltspflichtige Hauptunterstützte € 342,70, für unterhaltsberechtigte Mitunterstützte ohne Anspruch auf Familienbeihilfe € 250,- und für unterhaltsberechtigte Mitunterstützte mit Anspruch auf Familienbeihilfe € 122,70. LGBl für das Burgenland 2005/2, 2. Stück, ausgegeben am 21.01.2005.