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Sozialhilfeanspruch von Kfz-Benutzern

SozialversicherungARD 5149/5/2000 Heft 5149 v. 1.9.2000

( § 10 Wr. SHG ) Die Verwendung eines auf ihn zugelassenen Kraftfahrzeuges durch einen Sozialhilfeempfänger weist noch nicht zwingend auf dessen mangelnde Bedürftigkeit hin.

VwGH 22.12.1999, 97/08/0591

Nach dem § 10 Abs 1 Wiener Sozialhilfegesetz, LGBl 1979/11 idF LGBl 1993/50, ist Hilfe nur insoweit zu gewähren, als das Einkommen und das verwertbare Vermögen des Hilfe Suchenden nicht ausreichen, um den Lebensbedarf zu sichern.

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