( AlVG § 39 ) Hinsichtlich einer der Gewährung von Sondernotstandshilfe an sich entgegenstehenden Unterbringungsmöglichkeit bei einer Tagesmutter können gegen diese grundsätzlich für die Unterbringung von Kindern geeignete Tagesmutter, vom AMS zu prüfende Bedenken, wonach diese für die Unterbringung des Kindes im konkreten Fall ungeeignet sei, angemeldet werden.
VfGH B-3732/95 v. 14.06.1997