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Sondernotstandshilfe bei Betreuungspflichten für weitere Kinder

SozialversicherungARD 5137/14/2000 Heft 5137 v. 18.7.2000

( § 39 Abs 1 Z 2 AlVG ) Auf die Betreuung weiterer Kinder kann ein Anspruch auf Sondernotstandshilfe bei Arbeitslosigkeit und Unterbringungsmöglichkeit des Kindes, für das Karenzurlaubsgeld bezogen worden ist, nicht gestützt werden.

VwGH 23.02.2000, 97/08/0420

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