Personengesellschaften im Unternehmensrecht:
Das Vermögen der Offenen Gesellschaft (OG) und der Kommanditgesellschaft (KG) steht im Gesamthandeigentum der Gesellschafter (die Gesellschafter bilden eine Eigentumsgemeinschaft ohne Quoten, bei der nur alle gemeinsam über die gemeinsame Sache verfügen können). Bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts besteht dieses Miteigentum nach ideellen Anteilen.

