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Slbg. FVBG § 43

BetriebswichtigesARD 4744/6/96 Heft 4744 v. 14.5.1996

(Slbg. FVBG § 43) Der Bund als Betreiber der Tauernautobahn ist mit diesem Wirtschaftskörper in Salzburg fremdenverkehrsbeitragspflichtig. VwGH 94/17/0001 v. 13.10.1995.

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