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Slbg. VideoabgG § 4

BetriebswichtigesARD 4744/7/96 Heft 4744 v. 14.5.1996

(Slbg. VideoabgG § 4) Abgabepflichtiger der Lustbarkeitsabgabe (Videoabgabe) beim entgeltlichen Verleih von Videofilmen ist der Verleiher. VwGH 94/17/0339-0343 v. 15.09.1995.

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