§ 879 ABGB - Als sittenwidrig muss jedenfalls angesehen werden, wenn ein Autoverkäufer im Auftrag des Arbeitgebers mehrere Neuwagen verkauft und ihm die Provisionszahlung vom Arbeitgeber dann mit der Begründung verweigert wird, dass die Wagen erst nach seiner fristlosen Entlassung an die Kunden ausgeliefert worden seien. OLG Wien 26.02.2003, 10 Ra 329/02d.