Die Veröffentlichung von Auszügen eines durch fragwürdige Begründungen gekennzeichneten Bescheides des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl wird im vorliegenden Beitrag zum Anlass genommen, den gebotenen Formulierungsstil in behördlichen Entscheidungen anhand des Objektivitätsgebots näher zu betrachten.