Seit die Verwaltungsgerichte am 1.1.2014 ihre Tätigkeit aufgenommen haben, wurde ihr Zuständigkeitsbereich mehrfach erweitert. Im Sinne eines effektiven Rechtsschutzes erfasst dieser zum Teil auch den Bereich genereller Normen. Wird künftig der Aufgabenkatalog der Verwaltungsgerichte vom Individualrechtsschutz hin zum generellen Rechtsschutz gegen Verwaltungshandeln bzw -unterlassen ausgeweitet?