Der VwGH befasste sich im Erk vom 16.06.2004, 2001/08/0228, mit der Frage der Anwendung der Beitragsbefreiungsbestimmung des § 49 Abs 3 Z 18 lit a ASVG bei einer Bezugsumwandlung zu Gunsten einer Einzahlung in eine Direktversicherung. Der Autor nimmt die Aussagen im Erkenntnis zum Anlass, insb die steuerliche Rechtslage und Verwaltungspraxis in Frage zu stellen.