Mit BGBl I 2002/169 wurde - mit Wirkung 1. 4. 2003 - in Österreich erstmals die Möglichkeit der freiberuflichen Berufsausübung für Heilmasseure geschaffen. Im Beitrag wird untersucht, ob auf derartige Umsätze die Steuerbefreiung des § 6 Abs 1 Z 19 UStG 1994 zur Anwendung gelangt.