Abstract: Vor dem Hintergrund der katalanischen Unabhängigkeitsbestrebungen, die ua mit dem „Bruch des spanischen Verfassungsvertrags“ durch das spanische Verfassungsgericht zu legitimieren versucht wurden, erörtert der Beitrag aus bundesstaatstheoretischer Sicht, ob ein gliedstaatliches Sezessionsrecht aus einem der Verfassung voraus- oder mit dieser gleichgesetzten Vertrag ableitbar ist und ob die Höchst- bzw Verfassungsgerichte betroffener Bundes- und Regionalstaaten derartige Argumente in ihre einschlägige Rechtsprechung zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit einer Sezession einfließen ließen.