Abstract: Der Beitrag untersucht Rechtsfragen des Berichtigungs- und Beschwerdeverfahrens bei Wählerverzeichnissen, das es Staatsbürgern ermöglicht, die Aufnahme oder Streichung von (nicht) Wahlberechtigten aus dem Wählerverzeichnis zu begehren. Dabei sind sämtliche Verfahrensschritte innerhalb weniger Tage abzuschließen, wobei sich vor allem für die Praxis der Gemeindewahlbehörde Probleme der Abwicklung dieses beschleunigten Verfahrens etwa in Zusammenhang mit der Zustellung und Erreichbarkeit stellen können. Die notwendigerweise kurzen Fristen machen Abstriche insbesondere im Ermittlungsverfahren notwendig, das sich auf ein Mindestmaß an Erhebungen beschränkt. Gleiches gilt für den Rechtsschutz, der sich – ungeachtet einer Wahlanfechtung vor dem VfGH – auf eine verkürzte Überprüfungsmöglichkeit vor dem Verwaltungsgericht reduziert.