UStG 1994 § 3a
Kernfrage war die Anwendbarkeit des Begriffes „Betriebsstätte“, weil USt-rechtlich eine eigenständige Definition iS einer „festen Niederlassung“ vorrangig anzuwenden ist.
UFS, 12.12.2012, RV0471-W/11
UStG 1994 § 3a
Kernfrage war die Anwendbarkeit des Begriffes „Betriebsstätte“, weil USt-rechtlich eine eigenständige Definition iS einer „festen Niederlassung“ vorrangig anzuwenden ist.
UFS, 12.12.2012, RV0471-W/11