vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Selbstbestimmung am Lebensende

WissenschaftDr. Wilhelm MargulaRZ 2018, 82 Heft 4 v. 15.4.2018

Obwohl das deutsche Patientenverfügungsgesetz (PatVG) erst 2009, also 3 Jahre nach dem österreichischen PatVG in Kraft getreten ist, sind uns die Deutschen schon um Vieles voraus: bereits 2014 hatten 28 % eine PatV bei einem Wachstum von 2,6 %1)1)https://www.test.de/Patientenverfuegung-Immer-mehr-Deutsche-sorgen-vor-4806628-0/ pro Jahr, in Österreich waren es im Jahr 2014 kaum 5 %.2)2)Folgeprojekt zur Evaluierung des PatVG, Endbericht, Institut für Ethik und Recht in der Medizin IERM, August 2014. Während es in Österreich noch so gut wie keine relevanten höchstgerichtlichen Entscheidungen zum PatVG gibt, haben der BGH mit seinem Urteil XII ZB 61/16 sowie in seinem Beschluss vom 08.02.2017, Az. XII ZB 604/15, das LG München mit seinem Urteil zu Az. 9 O 5246/14 und jüngst das OLG München zu Az. 1 U 454/17 schon wegweisende Entscheidungen gefällt. In deutschen Medien finden sich fast täglich Berichte über Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung sowie über Informationsveranstaltungen; und zu guter Letzt hat in Österreich meines Wissens auch noch kein Fachsymposium stattgefunden, wie am 28.11.2017 in Kiel von der Schleswig-Holsteinischen Notarkammer veranstaltet.3)3)http://ratgeber-notar.de/fachsymposium-patientenverfuegung-formulare-aus-dem-internet-nicht-risikolos Also müssen wir über die Grenze blicken, wenn wir die Entwicklung der Selbstbestimmung am Lebensende mitlernen möchten.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!