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Selbständigkeit einer Aushilfskraft

SteuerrechtW.D.RdW 1995, 235 Heft 6 v. 1.6.1995

Üblicherweise gilt eine stundenweise beschäftigte Aushilfskraft regelmäßig als nichtselbständig tätig. Dagegen war in einem vom VwGH entschiedenen Fall nur die Nachhaltigkeit strittig; die Selbständigkeit wurde unterstellt und auch vom VwGH nicht angezweifelt.

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