Zur verwaltungsökonomischen Abwicklung abgabenbehördlicher Prüfungen normiert die „Dienstanweisung Betriebsprüfung“ (DBP) den Begriff „Schwerpunkt“. Der Autor weist darauf hin, dass es Auffassungsunterschiede bezüglich Schwerpunktprüfung bei allen am Verfahren Beteiligten gibt und stellt Bezüge zu den beratenden Berufen her. Akzeptable Ergebnisse sollten Maximallösungen vorgehen. Umfassende Vergleiche mit der deutschen Rechtslage werden angestellt, Rationalisierungspotenziale aufgezeigt. Koch bespricht weiters bezüglich der Ärzte mögliche Schwerpunkte der wichtigsten Spezialbranchen, wie auch zukünftige Prüfungsfelder zufolge moderner Technologien. Das Ergebnis einer erstmals in der Betriebsprüfung durchgeführten Umfrage, Thema „Prüfungsschwerpunkte“, wird aufgelistet und interpretiert.