Von der gesetzlichen Möglichkeit, Gesellschafterbeschlüsse bei der GmbH auf schriftlichem Wege zu fassen, wird häufig Gebrauch gemacht. Viele damit zusammenhängende Fragen sind strittig, weswegen in der Praxis erhebliche Rechtsunsicherheit herrscht, der sich allerdings der Rechtsanwender oftmals gar nicht bewusst ist: Ist die schriftliche Beschlussfassung - etwa Wünsch 1) folgend - nur unter Abwesenden zulässig? Zu welchem Zeitpunkt kommt der schriftliche Gesellschafterbeschluss zustande? Besteht für den bei der schriftlichen Beschlussfassung übergangenen Gesellschafter Anlass zur Beschlussanfechtung, oder kann er auf das Vorliegen eines Scheinbeschlusses vertrauen?