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Schmutz- und Erschwerniszulagen von Grenzgängern

Lohnsteuer und AbgabenARD 4895/14/97 Heft 4895 v. 16.12.1997

BMF 11 0502/390-Pr.4/97 v. 03.12.1997

Durch die Rechtsprechung des VwGH, wonach Schmutzzulage n, die an Grenzgänger in der Schweiz oder in Liechtenstein gewährt werden, derzeit einer steuerlichen Begünstigung nicht zugänglich sind (VwGH 93/15/0047 v. 24. 4. 1997 = ARD 4860/17/97), wären ca. 9.000 Grenzgänger betroffen, was zu einem jährlichen Mehraufkommen an Einkommensteuer von schätzungsweise ca. S 8.000,- pro Grenzgänger führen würde.

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