Normen: dZPO § 32, Art. 40 Abs. 1 Satz 2 , Ah § 823 Abs 1, BGB § 1004, ABGB § 1330
Der mittels der Suchmaschine nach Informationen forschende Internetnutzer erwartet von den ihm nach der Eingabe des Suchbegriffs angezeigten ergänzenden Suchvorschlägen durchaus einen inhaltlichen Bezug zu dem von ihm verwandten Suchbegriff, hält ihn jedenfalls für möglich.
