In ihrem aktuellen Newsletter Nr 12/September 2022 informiert die ÖGK über das Thema Schlechtwetterentschädigung und den Schlechtwetterentschädigungsbeitrag und erklärt, von wem und in welcher Höhe dieser zu entrichten ist. In der durch Schlechtwetter ausfallenden Arbeitszeit sind Arbeiter bzw gewerbliche Lehrlinge (gemäß BSchEG) in der Krankenversicherung und unter Berücksichtigung der Höchstbeitragsgrundlage mit dem Entgelt versichert, das ihnen bei Vollarbeit gebührt hätte. In den übrigen Zweigen der Sozialversicherung sind sie unter Berücksichtigung der Höchstbeitragsgrundlage mit dem im Beitragszeitraum tatsächlich erzielten Entgelt versichert.