Laut Bericht des Anwalts für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen waren 2021 die von den Betroffenen angesprochenen Themen äußerst vielfältig und berührten nahezu alle Lebensbereiche, so auch den Arbeitsplatz. Ein großer Teil der Anliegen stand im direkten Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie, wobei Ausnahmen von der Mund-Nasen-Schutzpflicht und Diskriminierungen in der Arbeitswelt von Personen mit Risikoattest im Vordergrund standen. IZm Empfehlungen für die Gesetzgebung regt die Behindertenanwaltschaft beim Thema Arbeit und Beschäftigung ua eine individuelle Förderung von Arbeitssuchenden mit Behinderungen durch das AMS an. Gefordert wird auch eine Neufassung der Kriterien für die Arbeitsunfähigkeit und die Ausgestaltung eines Anreizsystems für Arbeitgeber, Menschen mit Behinderungen zu beschäftigen. ( Quelle: Parlamentskorrespondenz Nr 994 vom 22. 9. 2022)