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Schlechter Gesundheitszustand kein Rechtfertigungsgrund für Meldepflichtverletzung

BeitragshaftungARD 5607/14/2005 Heft 5607 v. 19.7.2005

§ 67 Abs 10, § 111 ASVG - Ein schlechter Gesundheitszustand eines Geschäftsführers, der die Leistungsfähigkeit erheblich einschränkt, ist kein Grund, eine Pflichtverletzung (hier: Meldepflichtverstöße gemäß § 111 ASVG, die zu einer Haftung nach § 67 Abs 10 ASVG führen) zu rechtfertigen, kann sich der Geschäftsführer doch bei Erfüllung seiner Aufgaben auch vertreten oder unterstützen lassen.

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