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Schiedsverfahren.

5. OGH – Zivilsachen22.02 ZPOMag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2026/7671Jus-Extra OGH-Z 2026, 7 Heft 451 v. 23.4.2026

§ 617 Abs 8 ZPO

Die Unzuständigkeit des Obersten Gerichtshofs nach § 617 Abs 8 ZPO gilt für Schiedsverfahren, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, unabhängig davon, ob es sich bei den anderen Parteien um Verbraucher oder Unternehmer handelt.

OGH, 12.01.2026, 18 ONc 3/25y

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