BMF v. 07.02.1997
Ein Einzelunternehmer (Gewerbebetrieb) beteiligt seine Ehefrau in der Form am Unternehmen, dass er ihr 45% des Unternehmens schenkt; dann wird eine Kommanditerwerbsgesellschaft mit dem Einzelunternehmer als Komplementär (55%) und der Frau als Kommanditistin (45%) errichtet.