( EStG § 34 ) Die Errichtung eines Eigenheims unter Berücksichtigung einer behindertengerechten Raumanordnung stellt keine außergewöhnliche Belastung dar, sofern keine konkreten Mehraufwendungen für die speziell behindertengerechte Ausgestaltung des Eigenheims als verlorener Aufwand nachgewiesen werden.
VwGH 92/14/0172 v. 22.10.1996