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Schätzung – Zeitraum

UFS-EntscheidungenKlaus HilberAFS 2013, 99 Heft 3 v. 1.4.2013

BAO § 184

Eine Schätzung wegen mangelhafter Aufzeichnungen ist nur für die von der Abgabenbehörde überprüften Zeiträume (USO-Zeitraum) zulässig, weil dem Abgabepflichtigen ansonsten die Möglichkeit, die sachliche Richtigkeit seiner Aufzeichnungen zu beweisen, nicht offen steht.

UFS, 13.11.2012, RV/0241-G/12

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